Mietvertrag, Haustiere und der Besichtigungstermin
Endlich auf eigenen Füßen stehen zu können und Verantwortung für das eigene Leben zu übernehmen ist für viele der Inbegriff von Freiheit. Die erste eigene Wohnung ist nicht nur mit sondern auch mit Pflichten verbunden und wirft im ersten Moment viele neue Fragen und Situationen auf.Was muss der Wahrheit entsprechen und wo darfst Du fantasievoll antworten? Bei der Selbstauskunft des Mieters gibt es zulässige und nach den unzulässige Fragen. Letztere muss der neue Mieter nicht beantworten, sollte aber immer Bezug darauf nehmen, dass er die Wohnung in diesem Fall eventuell nicht bekommt. Während bei den Fragen, die der Vermieter laut stellen darf, auf eine wahrheitsgemäße Antwort geachtet werden muss, darfst Du Dir bei den unzulässigen Fragen überlegen, was der Vermieter hören möchte. Die Frage • nach dem Einkommen bzw. allgemeinen Einkommensverhältnissen, • zu Dauer der Anstellung und der Anschrift des Arbeitgebers, • nach dem Familienstand, • einem eventuell vorangegangenen Mietverhältnis zwischen den Parteien • Erkundigung zu einem angestrebten Verbraucherinsolvenzverfahren (Zahlungsunfähigkeit einer Privatperson) zu jenen, welche zulässig sind. Unzulässig laut dagegen ist die Erkundigung nach • bestehender Schwangerschaft, • der Familienplanung, • laufenden Ermittlungsverfahren, • Politischer Einstellung oder Zugehörigkeit, • Vorstrafen, • Sexueller Neigung • Betreuung durch außenstehende Personen.
Hund, Katze, Fisch und Vogel – wo darf der Vermieter mitreden? Um die Frage nach der Haltung von Tieren zu klären, ist es grundsätzlich das Beste, dies im Vorfeld mit dem Vermieter abzusprechen, um so vor bösen Überraschungen gewahrt zu sein. Die sieht vor, dass die Menge der gehaltenen Haustiere ein normales Maß weitestgehend nicht übersteigt. Tierliebe ist etwas Schönes, sollte aber im Rahmen bleiben! Auch wenn im Mietvertrag nicht ausdrücklich auf das Verbot einer Tierhaltung hingewiesen wurde, so solltest Du bei Hunden, Katzen, großen Vögeln oder Tieren, von denen eine Gefahr ausgehen kann, unbedingt Rücksprache mit dem Vermieter halten. Er überlässt Dir sein Eigentum zur Nutzung und muss davon ausgehen, wenn andere Mieter sich bedroht oder belästigt fühlen, diese die Miete kürzen. Kleintiere wie beispielsweise Kaninchen, Meerschweinchen oder Hamster bedürfen im nicht der Zustimmung des Vermieters, solange die Mengenverhältnisse nicht unausgewogen sind. Sommer bedeutet Grillen! Wie viel ist erlaubt? Gerade in den Sommermonaten ist die Frage des Grillens ein häufiger Streitpunkt. Es gibt keine einvernehmliche gerichtliche Einigung darüber, wie oft gegrillt werden darf, lediglich darüber, dass es geduldet werden sollte. Wichtig ist hierbei zu wissen, dass der Nachbar sich nicht durch die Rauchentwicklung oder den Geruch gestört bzw. beeinträchtigt fühlen darf. Die sehen in diesem Punkt auch eine Erlaubnis des Grillens auf dem Balkon vor, insofern Holzkohlerauch nicht in die Wohnräume der Nachbarn ziehen kann. Faktisch heißt das, dass ein Gas- oder Elektrogrill benutzt werden sollte! Muss ein Mitbewohner des Hauses seine Fenster schließen, um das Eindringen von Rauchschwaden zu vermeiden, ist im Mieterrecht verankert, dass dies sogar eine Ordnungswidrigkeit mit der Möglichkeit ein Bußgeld verhängen zu lassen darstellt. Unterschiede bei Wohngemeinschaften beachten! In deutschen sind Wohngemeinschaften nicht als solche verzeichnet. Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten, sich für diese Zwecke eine Wohnung anzumieten. 1. Ein Mieter fungiert als Hauptmieter, die anderen als Untermieter. Der Hauptmieter kann bestimmen, wer in die Wohnung mit einzieht oder diese zu verlassen hat, steht im Gegenzug allerdings auch alleine in der Verantwortung die Miete einzuziehen und an den Vermieter zu überweisen. 2. Alle Mieter sind als Hauptmieter im Mietvertrag verzeichnet, in welchem auch festgehalten wird, dass es sich dabei um eine Wohngemeinschaft handelt. Unter dieser Voraussetzung kann auch der Vermieter nicht gegen einen zukünftigen Mitbewohner sprechen. Alle Mieter haften gemeinsam für die Vollständigkeit der Miete. Kann also ein Mitbewohner nicht bezahlen, stehen die anderen dafür ein. 3. Jeder Mieter schließt einen separaten Mietvertrag ab, wodurch der Vermieter das Recht hat, die Mieter zu bestimmen. Im Gegenzug kann er laut auch keinen der anderen Mieter für Ausfälle durch ein leer stehendes Zimmer verantwortlich machen.
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