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GEZ Gebühren anmelden
Was ist GEZ? Die GEZ ist eine Gemeinschaftseinrichtung der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten. Sie hat die Aufgabe, die im Rundfunkgebührenstaatsvertrag aller Bundesländer vereinbarte Gebühr für Rundfunkempfangsgeräte ein zu ziehen und die Daten der Rundfunkteilnehmer zu verwalten.
 Warum soll ich GEZ Gebühren bezahlen? Jeder, der ein entsprechendes Gerät besitzt (Radio, Fernseher, Computer) muss dies anmelden und dafür die entsprechenden Gebühren zahlen. Die Gebührenpflicht beginnt mit dem Kauf und endet mit dem Verkauf oder der Verschrottung. Dabei ist es unerheblich, ob das Gerät nur da steht, genutzt wird, oder ob nur Privatsender gesehen und gehört werden. Wie hoch sind die GEZ Gebühren? Die Rundfunkgebühren betragen seit 2009 monatlich für ein Radio bzw. neuartiges Empfangsgerät (Computer mit Internet, Handy mit Radio) 5,76 €. Der Fernseher kostet im Monat 17,28 €. Hier sind Radio und neuartige Empfangsgeräte im Preis enthalten. Die Gebühren sind Vierteljährlich zu zahlen. Familien müssen für ein Fernsehgerät, wenn vorhanden, 17,28 € bezahlen. Die Gebühr beinhaltet dann jedoch alle Rundfunkempfangsgeräte des Haushaltes (mehrere Fernseher, Radios, Autoradio, Computer, usw.) sowie die Geräte der Kinder im Kinderzimmer, solange diese über kein eigenes Einkommen verfügen. In einer Lebensgemeinschaft, muss jedoch jeder für sein Gerät Rundfunkgebühren bezahlen. Bei gemeinsam genutzten Geräten (z. B. Fernseher im Wohnzimmer) genügt es jedoch, wenn nur einer das Gerät anmeldet und dafür bezahlt. Übrigens ist für die Rundfunkgebühr beim Autoradio immer die Person zuständig, auf die der PKW angemeldet ist. Extra anmeldepflichtig sind Geräte, die auf einem andern Flurstück stehen wie Gartenlaube, Bungalow oder Arbeitsplatz. Im gewerblichen Bereich sind alle Geräte gebührenpflichtig und müssen angemeldet werden. Was passiert, wenn ich keine GEZ Gebühren bezahle? Wenn du auffliegst wirst du mit einer ordentlichen Nachzahlung rechnen müssen. Gebührenschuld verjährt nämlich nicht. Die GEZ Gebühr muss, wenn es nachgewiesen werden kann, vom ersten Tag, an dem das Gerät gekauft wurde, mit Zinsen nachgezahlt werden. Wie kann ich mich von den Gebühren befreien? Eine Befreiung von der Rundfunkgebühr wird nur auf Antrag gewährt. Dazu gibt es gesetzliche Vorschriften und Einkommensgrenzen, die erfüllt sein müssen. GEZ Befreiungen sind immer nur in die Zukunft möglich. Es gibt keine rückwirkende oder automatische Befreiung der Rundfunkgebühr. Den dafür vorgeschriebenen GEZ Befreiungsantrag gibt es im Internet, bei der Post oder Sparkasse. Gibt es Vergünstigungen für Studenten, Auszubildende usw.? In der Regel wird aufgrund von BAFÖG oder anderen Unterstützungen die Freigrenze bei Studenten sowie Auszubildenden überschritten, sodass Gebühren anfallen, sofern Empfangsgeräte (Autoradio, Computer, Fernseher, usw.) vorhanden sind. Vergünstigungen gibt es deshalb in dieser Form nicht. Jedoch können Studenten, Schüler und Auszubildende von der Gebühr befreit werden, wenn diese während der Ausbildungszeit bei den Eltern leben und eine bestimmte Einkommensgrenze nach dem Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige nicht überschritten wird. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben. Was gibt es noch Wichtiges zum Thema GEZ zu beachten? Die GEZ selbst hat keinen Außendienst. Als „Außendienst“ fungieren Rundfunkgebührenbeauftragte der jeweiligen Landesrundfunkanstalten. Diese kontrollieren vor Ort an Hand von Listen die gebührenpflichtigen Teilnehmer. Jeder Rundfunkgebührenbeauftragte muss sich mit einem entsprechenden Dienstausweis ausweisen können. Auf der Rückseite des Ausweises steht eine Telefonnummer, die angerufen werden kann, wenn Zweifel an der Person, des Rundfunkbeauftragten bestehen.. Rundfunkbeauftragte arbeiten selbständig und bekommen für jeden Abschluss Provision. Sie haben jedoch keine besonderen Vollmachten und dürfen das Grundstück oder die Wohnung ohne Genehmigung des Eigentümers nicht betreten. Oft wird damit versucht die Bürger einzuschüchtern. Im Prinzip ist jeder Bürger zur Auskunft verpflichtet. Dies kann jedoch auch schriftlich erfolgen. Dazu gibt es von der GEZ oder dem Rundfunkbeauftragten ein entsprechendes Formular mit Rücksendeumschlag.
Erste Wohnung 24 - GEZ Gebühren
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