Ausziehen mit 16, 18


Wann darf ich von zu Hause ausziehen?

Der Auszug von Zuhause und die erste eigene Wohnung sind ein wichtiger Schritt auf dem Weg des Erwachsenwerdens. Frühestens mit 16 ist es auf rein rechtlicher Basis möglich, das Elternhaus zu verlassen und in einer eigenen Wohnung oder einer Wohngemeinschaft zu leben. Solange du minderjährig bist, haben deine Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht und können darüber entscheiden, wo du wohnst. Das heißt, wenn du vor deinem 18. Lebensjahr ausziehen möchtest, ist es nur mit dem Einverständnis deiner Eltern möglich, da du sowohl Ihre Unterschrift für einen Mietvertrag benötigst, als auch auf die finanzielle Unterstützung deiner Eltern nicht verzichten können wirst.

Für den Fall, dass du eine Ausbildung fernab deines Elternhauses beginnen möchtest, solltest du dich mit deinen Eltern zusammensetzen, mit Ihnen gemeinsam eine Wohnung oder eine Wohngemeinschaft in der Nähe deines zukünftigen Ausbildungsortes suchen und klären, inwiefern Sie dich finanziell unterstützen können. Ist es deinen Eltern nicht möglich, dich ausreichend zu unterstützen, gibt es die Möglichkeit, Berufsausbildungsbeihilfe für dich zu beantragen, um Wohnungs- und gegebenenfalls Fahrtkosten zu gewissen Teilen zu decken. Möchtest du vor deinem 18. Lebensjahr von Zuhause ausziehen, weil du mit deinen Eltern aus schwerwiegenden Gründen nicht mehr zusammenleben kannst, ist das Jugendamt dein Ansprechpartner und der einzige Weg, nach eingehender Prüfung durch das Familiengericht ohne die Zustimmung deiner Eltern ausziehen zu dürfen.

Volljährig und endlich alleine wohnen?

Bist du bereits 18 Jahre alt und möchtest von Zuhause ausziehen, solltest du dir vor Augen führen, ob du bereits genügend Einkommen besitzt, um eine eigene Wohnung zu unterhalten und dich selbst ausreichend versorgen zu können. Informiere dich dafür über die Mietpreise in der Gegend, wo du wohnen möchtest, und befrage deine Eltern, welche monatlichen Ausgaben sie haben. Wenn die Kosten dein Budget übersteigen, bist du auch hier wieder auf deine Eltern angewiesen. Wenn deine Eltern deinem Auszug zustimmen, sind Sie dazu verpflichtet, deine Versorgung zu sichern. Dabei liegt es in Ihrem Ermessen, ob Sie dir finanzielle Mittel oder materielle Unterstützung, wie z.B. Lebensmittel, zukommen lassen. Ist es sowohl deinen Eltern als auch dir nicht möglich, die Kosten für deine eigene Wohnung und deinen Lebensunterhalt zu tragen, solltest du bedenken, dass der Staat dich bis zum vollendeten 25. Lebensjahr nicht finanziell unterstützen wird, es sei denn, du trittst eine Ausbildung oder eine Arbeitsstelle fernab deines Elternhauses an, oder du hast eine eigene Familie, sodass ein Auszug unumgänglich ist.

Die erste eigene Wohnung ist etwas schönes, doch bedenke, dass es deinen Eltern bestimmt nicht leicht fallen wird, dich gehen zu lassen. Wenn du das Thema langsam und sachlich angehst und Ihnen durch deine Selbstständigkeit beweist, dass du für eine eigene Wohnung bereit bist, werden deine Chancen für eine Zustimmung deiner Eltern steigen.

Architekturbüro

Manche von Euch sind ja in der glücklichen Lage sich bereits im jungen Alter von 16 - 18 Jahren an ein Architekturbüro zu wenden. Mit z.B. einem Architekturbüro München kann man sein schickes Eigenheim von profis Designen lassen. Leider sind jedoch die meisten von uns in diesem Alter noch nicht in der Lage etwas wie Architekturbüro München in Anspruch zu nehmen, aber vielleicht wird es ja im spätern Leben etwas mit einem Architekturbüro München.

 

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